Nach BGH-Urteil:
Strafe für Apotheker wegen illegaler Ausfuhr von Medikamenten reduziert
7. Oktober 2020, 14:51 Uhr aktualisiert am 7. Oktober 2020, 15:15 Uhr
Der Vorfall hatte 2011 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Landshuter Strafverteidiger Patrick Schladt hatte öffentlich gemacht, dass auf der Festplatte eines Mandanten ein rechtswidrig und schlampig programmierter Staatstrojaner gefunden worden war. Dabei war es in dem Fall, in dem die Behörden die Überwachungssoftware eingesetzt hatten, keineswegs um Schwerstkriminalität gegangen. Gegenstand der Ermittlungen war der Online-Handel von Pharmaprodukten, die in Deutschland legal sind, bei ihrer Ausfuhr juristisch aber zu Betäubungsmitteln mutieren können.
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