Beschluss im Bausenat
Ochsenau Landshut: Naturschutz-Prüfung wird vorgezogen
1. Juli 2022, 6:00 Uhr aktualisiert am 1. Juli 2022, 6:00 Uhr

Klaus Leidorf
Das geplante Baugebiet mit seinen 13,5 Hektar grenzt an das Naturschutzgebiet und an ein FFH-Gebiet.
Ist der Eingriff durch die Bebauung der Ochsenau mit dem angrenzenden FFH-Gebiet verträglich? Können die nötigen Ausgleichsflächen im Naturschutzgebiet geschaffen werden? Und: Sind Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz und vom besonderen Artenschutz möglich? Diesen naturschutzrechtlichen Fragen soll sich ein Sachverständigen-Gutachten zum östlichen Teil der Ochsenau annehmen - und zwar, bevor ins eigentliche Bebauungsplanverfahren eingestiegen wird. Das hat der Bausenat am Mittwoch einstimmig beschlossen.
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