Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Landshuter Ochsenau: LBV-Eilantrag zum Stopp der Bebauung abgelehnt


In der Ochsenau soll das Grüne Zentrum entstehen, dessen Baubeginn durch die Klage des LBV erstmal in den Sternen steht.

In der Ochsenau soll das Grüne Zentrum entstehen, dessen Baubeginn durch die Klage des LBV erstmal in den Sternen steht.

Von idowa

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Eilantrag des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz), alle Planungen zur Bebauung der Ochsenau im Osten von Landshut zu stoppen, abgelehnt. Das teilte der LBV am Dienstag in einer Pressemeldung mit.

"Wir bedauern diese Entscheidung, weisen aber darauf hin, dass mit diesem Urteil noch keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen ist", wird LBV-Geschäftsführer Helmut Beran zitiert. In der Verhandlung des Eilantrags wies das Verwaltungsgericht darauf hin, dass weitergehende Maßnahmen wie das Abschieben des Bodens derzeit nicht zulässig sind. Die dazu notwendige Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzrecht wurde bisher nicht erteilt.

Aktuell beschränken sich die Maßnahmen auf das Absammeln und die Umsiedlung von Zauneidechsen. "Nachdem die Stadt Landshut erklärt hat, nicht mit einer Erschließung zu beginnen, bevor die naturschutzrechtlichen Genehmigungen vorliegen, haben wir immerhin einen Teilerfolg erzielt. Weitere Aussagen sind erst möglich, wenn uns eine detaillierte Urteilsbegründung vorliegt", so Beran weiter.

Eilantrag zum Stopp aller Maßnahmen

Im Frühjahr 2023 hat die Stadt Landshut begonnen, streng geschützte Zauneidechsen abzusammeln, um die Fläche für das sogenannte "Grüne Zentrum" zu erschließen. Daraufhin stellte der LBV einen Eilantrag zum Stopp aller Maßnahmen zur Bebauung der Ochsenau.

Aus Sicht des LBV verstößt die geplante Bebauung des fast 50 Hektar großen Magerrasens gegen die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), einer Schutzkategorie von allerhöchstem Rang. 

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Die Bedeutung der Ochsenau aus Sicht des LBV

In der Pressemeldung erläutert der LBV nochmals den Hintergrund: Die Ochsenau im Osten von Landshut sei eine Magerrasen-Fläche mit einer einzigartigen, gut dokumentierten Artenvielfalt. Mit fast 50 Hektar sei sie die mit Abstand größte unter den wenigen verbleibenden Magerrasenflächen entlang der Isar und als Lebensraum von europäischer Bedeutung zu schützen. Vor etwa 20 Jahren sei die Ochsenau nur teilweise als FFH-Gebiet an die EU gemeldet worden, obwohl die gesamte Fläche eindeutig als von EU-Recht geschützte Biotopfläche kartiert sei. Der LBV hatte sich daher bereits Ende 2021 an die EU-Kommission gewandt. Im Sommer 2022 hatte der LBV außerdem das staatliche Bauamt Landshut und die Regierung von Niederbayern angeschrieben, mit der Bitte, die Planungen vorerst zu stoppen.

Anfragen des LBV habe das staatliche Bauamt Landshut und die Regierung von Niederbayern seit Sommer 2022 ignoriert. Deshalb wurde Anfang März Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht.