Gericht urteilt im Zweifel für Angeklagten
Heiße Glut auf Kinderbacke
20. Mai 2019, 18:12 Uhr aktualisiert am 20. Mai 2019, 19:31 Uhr
Die Verbrennung auf der Backe des Vierjährigen war kreisrund. Großeltern, Kindergärtnerin und eine Ärztin des Kinderkrankenhauses gingen daher von einer mutwilligen Verletzung aus. Markus M.* beteuerte vor dem Jugendschutzgericht aber bis zuletzt, der Sohn seiner Ex-Freundin sei ihm quasi in die Zigarette gefallen. Auch sein Bekannter sprach von einem Unfall: Der Angeklagte sei neben ihm auf dem Sofa gesessen und habe geraucht. Der Junge sei hin- und hergesprungen und da sei es passiert. Als absurd bezeichnete die Staatsanwältin die Einlassungen; sie sah nach der Beweisaufnahme die angeklagte gefährliche Körperverletzung als erwiesen an. Richter Markus Brümmer konnte ein Hineinfallen in die Zigarette aber nicht ausschließen. Er kritisierte, dass seitens des Jugendamts keine Aufnahme eines Fotos der Verletzung veranlasst worden war. Einen Freispruch gab es für den 27-jährigen Landshuter trotzdem nicht: M. habe fahrlässig gehandelt; "wenn ein Kind in der Nähe ist, und noch dazu ein lebhaftes, hat man eine Zigarette nicht in der Hand zu halten". M. erhielt eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten, die neben der fahrlässigen Körperverletzung einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit versuchter Körperverletzung beinhaltete.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat