Amtsgericht Landshut

"Bulle" allein ist noch keine Beleidigung


Ein einfaches "Bulle" reicht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine Beleidigung eines Polizisten.

Ein einfaches "Bulle" reicht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine Beleidigung eines Polizisten.

Ohne unschönes Adjektiv keine Beleidigung - darin waren sich Richter Markus Brümmer und Verteidiger Thomas Fauth vergangene Woche vor dem Amtsgericht einig. Brümmer verwies auf die Fernsehserie "Der letzte Bulle", Fauth auf eine weitere Kultreihe namens der "Bulle von Tölz" sowie auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung.

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