Amtsgericht Landshut
"Bulle" allein ist noch keine Beleidigung
4. April 2023, 17:20 Uhr

LZ-Archiv/Christine Vinçon
Ein einfaches "Bulle" reicht laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine Beleidigung eines Polizisten.
Von
Andrea Königl
Ohne unschönes Adjektiv keine Beleidigung - darin waren sich Richter Markus Brümmer und Verteidiger Thomas Fauth vergangene Woche vor dem Amtsgericht einig. Brümmer verwies auf die Fernsehserie "Der letzte Bulle", Fauth auf eine weitere Kultreihe namens der "Bulle von Tölz" sowie auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung.
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