Jugendschutzgericht Landshut

Den eigenen Sohn misshandelt: Geschädigter entschuldigt sich gleichwohl vor Gericht

Von "gefühlloser Gesinnung" war in der Anklage mehrfach die Rede. 56 Mal soll ein 50-jähriger Familienvater seinen Sohn mit einem Gürtel gezüchtigt haben, einhergehend mit Schlägen.


Dass der Angeklagte einem längeren Aufenthalt hinter Gittern entgeht, hat er hauptsächlich seinem Sohn zu verdanken, wie Richter Stefan Kolb in seiner Urteilsbegründung betonte.

Dass der Angeklagte einem längeren Aufenthalt hinter Gittern entgeht, hat er hauptsächlich seinem Sohn zu verdanken, wie Richter Stefan Kolb in seiner Urteilsbegründung betonte.

Aufgekommen waren die Misshandlungen, weil sich der heute 17-Jährige einer Hausaufgabenbetreuerin anvertraut hat. Das könne sie jetzt "echt nicht glauben", habe sie zunächst zu dem Jungen gesagt, so die Pädagogin am Dienstag vor dem Jugendschutzgericht. Daraufhin habe er sein T-Shirt hochgezogen und ihr seinen Rücken gezeigt. "Da war ganz deutlich der Abdruck einer Gürtelschnalle zu sehen."

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