Amtsgericht Landshut
Gericht sieht keine Misshandlung: Geldstrafe für Pfleger
8. März 2022, 17:23 Uhr aktualisiert am 8. März 2022, 17:23 Uhr
![Der 58-jährige Angeklagte hatte die 84-jährige Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut so grob im Bett gewendet, dass sie mit dem Gesicht gegen das Bettgeländer knallte.](https://www.idowa.de/imgs/04/2/2/3/7/7/9/9/tok_1d2dac2e4e4e1eda3d3266332216dc91/w800_h450_x800_y450_a41baf99-d770-451b-b24e-3a7a7b92e2e1_1-20bae24e74dc4f2c.jpg)
Jens Büttner/dpa
Der 58-jährige Angeklagte hatte die 84-jährige Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut so grob im Bett gewendet, dass sie mit dem Gesicht gegen das Bettgeländer knallte.
Der Vorwurf wog schwer. Beim Windelnwechseln hat ein Pfleger der Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut-West Verletzungen zugefügt. Doch lag dem eine von einer gefühllosen oder gar böswilligen Gesinnung getragene Vorgehensweise zugrunde, wie es Paragraf 225, Misshandlung von Schutzbefohlenen, verlangt?
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