Amtsgericht Landshut
Gericht sieht keine Misshandlung: Geldstrafe für Pfleger
8. März 2022, 17:23 Uhr aktualisiert am 8. März 2022, 17:23 Uhr
Von
Redaktion Landshut Stadt
Der Vorwurf wog schwer. Beim Windelnwechseln hat ein Pfleger der Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut-West Verletzungen zugefügt. Doch lag dem eine von einer gefühllosen oder gar böswilligen Gesinnung getragene Vorgehensweise zugrunde, wie es Paragraf 225, Misshandlung von Schutzbefohlenen, verlangt?
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