Amtsgericht Landshut

Exhibitionistische Handlungen: Haftstrafe für Bahnhofsschreck


Ein 35-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht wegen exhibitionistischen Handlungen in der Öffentlichkeit verantworten.

Ein 35-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht wegen exhibitionistischen Handlungen in der Öffentlichkeit verantworten.

Von Redaktion Landshut Stadt

"So was hab' ich mein Lebtag nicht gemacht", beteuerte am Mittwoch vor dem Amtsgericht der Angeklagte - und lieferte eine ungewöhnliche Erklärung für die exhibitionistischen Handlungen, die ihm seiner Meinung nach zu Unrecht zur Last gelegt wurden. Er sei Junkie und habe sich in die Leistengegend gespritzt. Oft hätte es nachgeblutet. Da habe er sich die Wunden abdrücken müssen. "Die hätten einfach genauer hinschauen müssen."

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