Ex-Dultwirt klagt gegen Stadt

Eine Viertelmillion für verwehrte Dulten?

Keine Entscheidung bei der ersten Verhandlung zur Schadensersatzklage Peter Vorholzers gegen die Stadt. Das Vergleichsangebot des ehemaligen Festwirts liegt bei 250.000 Euro


Peter Vorholzer ist überzeugt, dass ihm Schadensersatz für die Bartlmädulten 2017 und 2018 zusteht, die er nicht als Festwirt bestreiten durfte.  Foto: LZ-Archiv

Peter Vorholzer ist überzeugt, dass ihm Schadensersatz für die Bartlmädulten 2017 und 2018 zusteht, die er nicht als Festwirt bestreiten durfte.

Ohne Entscheidung ist die erste Verhandlung vor dem Landgericht Landshut wegen der Schadensersatzklage von Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut zu Ende gegangen. Der ehemalige Festwirt hatte wegen seiner Nichtberücksichtigung als Betreiber des großen Festzelts auf der Bartlmädult 2017 auf Schadensersatz geklagt. Die Vorsitzende Richterin, so Vorholzer im Gespräch mit unserer Zeitung, habe beiden Seiten nahegelegt, doch über eine Annäherung nachzudenken; damit würden sich in den kommenden Wochen sein und der Anwalt der Stadt befassen. Im Raum steht ein Schadensersatz von insgesamt 250.000 Euro. So lautet das Vergleichsangebot Vorholzers als Kompensation für die ihm entgangenen Bartlmädulten 2017 und 2018.

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