Vor dem Landgericht

"Eine extrem hässliche Tat"

Fünfjährigen Jungen schwer misshandelt - Angeklagter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt


Der Angeklagte soll das Kind seiner Verlobten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben und auch mit dem Fuß zugetreten haben.

Der Angeklagte soll das Kind seiner Verlobten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben und auch mit dem Fuß zugetreten haben.

Die schwere Misshandlung von kleinen Kindern gehört zu den erschütterndsten Fällen, die vor Gericht verhandelt werden. Dies wurde am Mittwoch wieder deutlich. Zur Verhandlung kam ein Vorfall, der sich im August 2018 in einer Gemeinde im südlichen Landkreis ereignet hatte. Robert T.* hatte den damals fünf Jahre alten Sohn seiner Verlobten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und einmal auch mit dem Fuß zugetreten - so heftig, dass das Muster der Schuhsohle im Gesicht des Jungen einen Abdruck hinterließ. T. wurde nach einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten von der Jugendkammer des Landgerichts wegen der Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des drogenabhängigen 29-Jährigen in einer Entzugsanstalt angeordnet.

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