Landshut

„Busse, Baby!“ fordert Ausweitung des ÖPNV-Angebots

Kernpunkt des Bürgerentscheids: 30-prozentige Steigerung – Skeptiker warnen vor ausufernden Kosten


Ein Bürgerentscheid fordert die dreißigprozentige Ausweitung des öffentlichen Nahverkehrs.

Ein Bürgerentscheid fordert die dreißigprozentige Ausweitung des öffentlichen Nahverkehrs.

Am kommenden Sonntag, 24. September, ist Bundestagswahl. In Landshut wird zusätzlich über den Bau einer Westtangente entschieden, ein Thema, das allerorten zu erbitterten Diskussionen führt. Im Vergleich dazu führt ein weiterer Bürgerentscheid, der am Sonntag ansteht, fast schon ein Schattendasein. "Mehr ÖPNV - gut gegen Stau!" nennt sich die Bürgerinitiative, die mit dem griffigen Slogan "Busse, Baby!" eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Ziel hat. Konkret gefordert wird im Bürgerentscheid eine Erhöhung des Angebots der Stadtbuslinien um 30 Prozent, insbesondere durch die Wiedereinführung des 20-Minuten-Taktes. "Landshut braucht ein attraktives, zukunftsweisendes und seiner Größe und Bedeutung entsprechendes Bussystem." So heißt es in einem Flyer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Die Gegner - vielleicht sollte man sie in diesem Fall eher Skeptiker nennen - tun sich schwer. Denn wer würde sich schon gerne in die Öffentlichkeit stellen und seine Meinung kundtun, gegen einen besseren ÖPNV zu sein? So bleibt ihnen in erster Linie, auf die hohen Kosten, die eine Steigerung des Angebots zur Folge hätte, hinzuweisen.

Entsprechende Zahlen wurden in einer Sitzung des Werksenats Mitte Juli von Werksleiter Armin Bardelle präsentiert. Demnach würde eine Ausweitung des ÖPNV-Angebotes zu einer erheblichen Erhöhung der jährlich gefahrenen Kilometer sowie der Arbeitszeit des Personals führen. Infolgedessen müsste der aktuelle Busbestand von 60 auf 78 Fahrzeuge erhöht werden. Ebenso sei eine Aufstockung des bestehenden Fahrpersonals erforderlich. Bardelle legte drei Varianten vor, die sich in der Intensität der Fahrplanausweitung unterschieden. Klar ist dabei: Der "effektive Verlust" der Stadtwerke, der sich für den ÖPNV bereits jetzt auf circa drei Millionen Euro im Jahr beläuft, würde sich noch einmal massiv vergrößern: Je nach Variante um 2,1 bis 3,9 Millionen Euro. Diese Zahlen wurden von den Befürwortern wiederum kritisiert. Sigi Hagl (Die Grünen) sprach von einem "schlichten Ansatz", zudem seien keinerlei Synergieeffekte mit einbezogen worden.

Auf ein ganz anderes Problem machte Manfred Hölzlein (CSU) aufmerksam. Der altgediente Stadtrat störte sich an der doch etwas schwammigen Formulierung des Bürgerentscheids. "Wer entscheidet denn, wann der Bürgerwille in vollem Umfang erfüllt ist?", fragte Hölzlein und bezweifelte sogar, dass diese Formulierung - und damit der Bürgerentscheid an sich - rechtlich überhaupt zulässig sei.

Nun, diese Frage ist mittlerweile geklärt, wie Rechtsdirektor Harald Hohn auf LZ-Anfrage mitteilte. "Die Zulässigkeit des Bürgerentscheids wurde durch den Stadtrat beschlossen. Dazu haben wir uns im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern auseinandergesetzt, um eventuelle Zweifel zu besprechen", sagte Hohn. Man habe darüber diskutiert, ob zum einen die Fragestellung hinreichend bestimmt sei und zum anderen, ob ein erfolgreicher Bürgerentscheid möglicherweise gravierende Auswirkungen auf den Haushalt haben würde. In beiden Fällen sei man zu einem für die Initiatoren des Bürgerbegehrens positiven Ergebnis gekommen. "Auch wenn es Geld kosten würde, wäre der Haushalt bei dieser Summe noch nicht gestört. Anders wäre es, wenn etwa gefordert würde, eine Multifunktionshalle für 100 Millionen Euro zu bauen", sagte Hohn. Insgesamt würden Gerichte aber bei Bürgerbegehren hohe Hürden aufbauen, bis man diese überhaupt für unzulässig erklären könne. "Und damit ist das Thema für uns von der rechtlichen Seite her erledigt", so der Rechtsdirektor.

Gesetzt den Fall, der Bürgerentscheid fände die Zustimmung der Bevölkerung - wie ginge es dann eigentlich weiter? "Die Stadtwerke sind nur ausführendes Organ", sagt Werksleiter Bardelle. Das bedeutet, zunächst einmal müsste sich der Stadtrat mit der Angelegenheit befassen und einen neuen Nahverkehrsplan beschließen beziehungsweise in Auftrag geben. Der dann natürlich die geforderte 30-prozentige Erhöhung des Angebots beinhalten müsste. Prof. Dr. Frank Palme, Vertreter der Bürgerinitiative und leidenschaftlicher Kämpfer für den Bürgerentscheid, wehrt sich jedoch dagegen, dass das Begehren lediglich auf diese Frage reduziert wird. "Eine Erhöhung des Angebots ist nur ein Bestandteil für ein zeitgemäßes ÖPNV-Angebot. Es ist sehr viel mehr möglich", sagt er.

Nun bleibt abzuwarten, wer bei Bekanntgabe des Ergebnisses jubelnd die Arme hochreißen kann - die Befürworter einer Stärkung des ÖPNV oder die Skeptiker, die fürchten, dass die Kosten dafür aus dem Ruder laufen könnten. Der Wahlsonntag wird es zeigen.