Freiheitsstrafe oder Freiheit?

Aussage gegen Aussage im Vergewaltigungsprozess


Die Anträge vor dem Landgericht fielen entsprechend der Aussagen aus: Die Staatsanwältin fordert eine mehrjährige Freiheitsstrafe, der Verteidiger beantragt einen Freispruch.

Die Anträge vor dem Landgericht fielen entsprechend der Aussagen aus: Die Staatsanwältin fordert eine mehrjährige Freiheitsstrafe, der Verteidiger beantragt einen Freispruch.

Von Redaktion Landshut Stadt

In einem Punkt waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach sechs Verhandlungstagen einig: Im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung haben es die Verfahrensbeteiligten mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu tun. Fakt ist, dass der Angeklagte, ein 42-jähriger Mann aus Tansania, den Geschlechtsverkehr mit seiner Bekannten vor Gericht als einvernehmlich bezeichnet hat. Der 50-jährigen Landshuterin zufolge fand der Sex am 5. Juli 2020 in ihrer Wohnung jedoch gegen ihren Willen statt. Nach teils hitzig geführten Plädoyers fielen die Anträge am Montag vor dem Landgericht dementsprechend aus: Staatsanwältin Katharina Rubner forderte den Angaben der Frau folgend eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung des alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt. Verteidiger Hubertus Werner beantragte mit Verweis auf die Aussage gegen Aussage-Konstellation einen Freispruch für seinen Mandanten.

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