Dreieinhalb Jahre Haft für Marihuana-Dealer
Auch Voodoo hat seine Grenzen
30. September 2019, 17:41 Uhr aktualisiert am 30. September 2019, 17:41 Uhr
Als es eng für ihn wurde, suchte Guy G.* Beistand bei einem Voodoo-Priester. Dieser möge, so der 28-jährige Nigerianer gegenüber einer Bekannten am Telefon, seinen beiden von der Polizei festgenommenen Geschäftspartnern "den Mund verschließen". Was G. - der als Marihuana-Dealer in der Münchner Szene gut im Geschäft war und bis ins niederbayerische Wallersdorf lieferte - nicht wusste: Sein Handy wurde zu diesem Zeitpunkt längst abgehört. Die Ermittlungen der Landshuter Kripo hielten jeglichem Voodoo-Zauber stand. Die sechste Strafkammer des Landgerichts verurteilte G. am heutigen Montag wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 42 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zudem wurde die Einziehung von 44.400 Euro Wertersatz angeordnet. Die Kammer ging davon aus, dass G. genau diese Summe mit seinen Geschäften verdient hat.
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