Keine karitative Einrichtung
Gericht verurteilt Dealer zu moderater Haftstrafe - Unterbringung angeordnet
24. Oktober 2018, 18:25 Uhr aktualisiert am 24. Oktober 2018, 18:25 Uhr
![Die Kammer war von einem gemeinschaftlichen Handeltreiben ausgegangen. (Symbolbild)](https://www.idowa.de/imgs/04/2/4/6/8/0/3/tok_6425433d260d1f1163542a7405a02b82/w800_h450_x800_y450_e4a8e1ce-5207-4306-94d2-dbe32c4379e8_1-dc3f79b46fc7dddf.jpg)
dpa
Die Kammer war von einem gemeinschaftlichen Handeltreiben ausgegangen. (Symbolbild)
Von der Festnahme bis zum Prozess - Langeweile war im Verfahren gegen Patryk G. nie aufgekommen. Als "vielfältig" sowie "unausgegoren und häppchenweise" hatte Staatsanwältin Dr. Cordula Spitzer in ihrem Plädoyer die Einlassungen des 31-jährigen Deutsch-Polen bezeichnet, die mit der Angabe bei der Polizei begonnen hatten, ein Bekannter habe bei ihm zuhause in Landshut-West eine Tasche mit "ein paar Sachen" untergestellt.
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