Plattling

Polizeibericht PI Plattling


Von Polizei

Moos: Trunkenheit im Verkehr

Donnerstagnacht wurde ein alkoholisierter Autofahrer festgestellt. Im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle wurde bei einem 52jährigen Ford-Fahrer leichter Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Es wurde deshalb die Weiterfahrt unterbunden, der Führerschein sichergestellt und eine Blutentnahme durchgeführt.

Plattling: Sachbeschädigung

Im Laufe des Donnerstags wurde in Pankofen Bahnhof ein auf einem Firmenparkplatz abgestellter Wagen mutwillig beschädigt. Ein unbekannter Täter drückte an einem roten Opel Vivaro den rechten Kotflügel ein und verkratzte ihn auch noch. Der Sachschaden liegt im mittleren dreistelligem Bereich. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Plattling.

Osterhofen: Vandalismus an einem abgestellten Auto

Donnerstagabend zeigte eine Anwohnerin bei der Polizei an, dass ihr VW Touran am Freibad Parkplatz tagsüber beschädigt worden ist. Ein unbekannter Täter verkratzte mit einem spitzen Gegenstand die beiden rechten Autotüren. Der Sachschaden wird auf 1000 EUR geschätzt. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Plattling.

Moos: Diebstahl

In der Nacht zum Donnerstag wurde aus einem eingezäunten Gelände Teile von einem Hochdruckreiniger entwendet. Der Täter überstieg einen hohen Maschendrahtzaun und baute von einem frei aufgestellten Kärcher-Hochruckreiniger diverse Zubehörteile ab. Sachschaden liegt im mittleren dreistelligem Bereich. Sachdienliche Hinweise an die Polizeiinspektion Plattling.

Plattling: Gestürzte Fahrradfahrerin

Donnerstagnachmittag kam eine ältere Radfahrerin auf dem Freyweg zu Sturz und verletzte sich dabei. Die Frau wurde wegen eines entgegenkommenden Autos unsicher, streifte den Bordstein und kam deshalb zu Sturz. Die verletzte Radfahrerin wurde mit dem Rettungswagen in ein Klinik eingeliefert.

Osterhofen: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Donnerstagvormittag wurde eine 45-jährige Frau in Pöding ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen. Die Frau wurde mit ihrem Roller zur Verkehrskontrolle angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass sie die davor notwendige Fahrerlaubnisklasse AM nicht vorzeigen konnte. Sie muss sich deshalb wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.