PI Plattling

Gestohlenes Mountainbike wieder aufgetaucht


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Plattling: Gestohlenes Mountainbike wieder aufgetaucht

Wie bereits berichtet, wurde von Freitag auf Samstag am vergangenen Wochenende am Bahnhof in Plattling ein Mountainbike vom dortigen Fahrradabstellplatz gestohlen. Dieses Fahrrad konnte am Montag bei einem Buswartehäuschen gegenüber dem Pankofener Fußballplatz aufgefunden werden. Die Polizei Plattling bittet um sachdienlichen Hinweise zu dem Vorfall.

Weitere Meldungen der Polizeiinspektion Plattling finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Osterhofen: Crash mit Lkw - ohne Verletzte

Am Montagmittag wollte ein 34-jähriger Techniker aus Landshut mit seinem Auto auf Höhe Mooshöhe, in die Kreisstraße 37 einbiegen. Dabei übersah dieser einen 31-jährigen Lkw-Fahrer aus Plattling, wobei es zum Zusammenstoß kam. Verletzt wurde bei diesem Unfall niemand. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von etwa 3.250 Euro. Gegen den Autofahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Osterhofen: Fahrzeuge streifen sich - Verursacher haut ab

Am Montagabend, gegen 20.05 Uhr, fuhr eine 29-jährige Autofahrerin aus Osterhofen auf der Staatsstraße 2214 von Osterhofen kommend in Richtung Wisselsing. Kurz nach nach Neu-Wisselsing kam der Fahrerin in einer Rechtskurve ein Auto auf ihrer Seite entgegen, weshalb die Fahrerin ins Bankett ausweichen musste. Hierbei wurde ihr Auto beschädigt. Der beteiligte Autofahrer entfernte sich jedoch von der Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellung getroffen zu haben. Am Auto der Fahrerin entstand ein Schaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. Die Polizei Plattling bittet um sachdienlichen Hinweise zu dem Unfallverursacher.

Plattling/Osterhofen: Mehrere Verstöße gegen die Ausgangssperre

Am Montagabend wurden in Plattling vier Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre festgestellt. Bei einer weiteren Kontrolle in Osterhofen, wurde eine Person festgestellt, welche dagegen verstieß. Da alle Personen keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt nach 21 Uhr angeben konnten, wurde ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.