Silvester naht

Bundespolizei entdeckt über 20 Kilo Böller


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Die Zeit des Böllerschmuggels beginnt wieder.

Silvester naht und damit auch die Zeit des Böllerschmuggels über die Grenze bei Furth im Wald. So auch am zweiten Weihnachtstag als die Bundespolizei mehr als 20 Kilogramm Böller aus den Kofferräumen der Einreisenden holte.

Am Dienstagnachmittag erwischten Bundespolizisten bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Furth im Wald insgesamt drei Deutsche mit illegalen Böllern. Gegen 14.10 Uhr kontrollierten sie ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung bei der Einreise. Die Frage der Beamten nach Pyrotechnik verneinte der 45-jährige Fahrer zunächst. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges entdeckten die Beamten unter einer Decke dann aber insgesamt rund 17,5 Kilogramm illegales Feuerwerk.

Bei einer weiteren Kontrolle gegen 16 Uhr fanden die Beamten in einem Auto mit deutscher Zulassung insgesamt rund 2,5 Kilogramm illegale Böller. Der 39-jährige Fahrer rückte auf Frage der Beamten das Feuerwerk freiwillig heraus.

Kurze Zeit später erwischten die Beamten einen 21-Jährigen mit rund 1,5 Kilogramm illegaler Kracher. Der Beifahrer eines Autos mit deutscher Zulassung hatte die Pyrotechnik auf der Rücksitzbank hinter der Mittelarmlehne versteckt.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt in allen Fällen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und gegen die Gefahrgutverordnung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten allen die Weiterreise.

Warnung der Bundespolizei

  • In Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich! Sie können zu ernsthaften Verletzungen wie Knalltraumen, Lungenschädigungen und Verbrennungen führen. In schlimmen Fällen droht der Verlust von Gliedmaßen.
  • Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung mit der Kategorie F1 beziehungsweise F2 aufweisen.
  • Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sind die Folge. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren beziehungsweise eine Geldbuße. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper durch Fachpersonal an.