Arbeitsgericht Cham

Wo sind die Schneeketten? Nach der Kündigung soll der Fahrer zahlen

Als der Lastwagenfahrer "Kind krank"-Tage meldet, reagiert der Chef "not amused". Dann folgt Kündigung auf Kündigung. Und schließlich eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Cham. Bereits die zweite.


Erst kündigt der Arbeitnehmer selbst, dann noch der Chef. Außerordentlich. Doch diese zweite Kündigung hat vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand.

Erst kündigt der Arbeitnehmer selbst, dann noch der Chef. Außerordentlich. Doch diese zweite Kündigung hat vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand.

Die Stimmung war schon während der Probezeit nicht die beste gewesen. Und so reagierte der Chef auf die Krankmeldung seines Lastwagenfahrers laut seinem Anwalt "not amused". "Mein Kind ist krank geworden, ich musste ins Krankenhaus", gibt der Kläger vor dem Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, zu Protokoll. Und weil der Chef darüber so erbost ist, soll der Fahrer binnen zwei Stunden den Lastwagen von seinen Sachen räumen. Ein anderer müsse schließlich die Tour übernehmen.

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