Arbeitsgericht Cham

Nach der Kündigung ist die Angestellte krank


"Das kann nach hinten losgehen", findet Richter Veit Zitzmann deutliche Worte.

"Das kann nach hinten losgehen", findet Richter Veit Zitzmann deutliche Worte.

Krank ist krank. An diesem Grundsatz gibt es wenig bis gar nichts zu rütteln. Und trotzdem hatte ein Zahnarzt aus dem östlichen Landkreis Cham erhebliche Zweifel an der Erkrankung seiner Mitarbeiterin. Also enthielt er ihr einfach mal den Lohn vor. Dagegen wehrte sich die zahnmedizinische Fachangestellte vor dem Arbeitsgericht. Sie will noch für die drei Märzwochen rund 1.500 Euro haben.

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