Lastwagenfahrer muss gehen

Bier und Baustelle geht gar nicht


Der Lastwagenfahrer einer bekannten Chamer Baufirma muss gehen.

Der Lastwagenfahrer einer bekannten Chamer Baufirma muss gehen.

Sollte sich das als zutreffend herausstellen, dann kann man sich die Abmahnung vor der Kündigung tatsächlich sparen." Deutliche Worte fand Vorsitzender Richter Veit Zitzmann für den Verstoß eines Lastwagenfahrers einer bekannten Chamer Baufirma. Der Mann hatte sich gegen seine Kündigung zur Wehr gesetzt. Doch den Job bekommt er nicht zurück, dafür wogen die Vorwürfe zu schwer.

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