Chamer Gericht
War er der Raser unter Drogen oder war er's nicht?
30. Juli 2023, 17:40 Uhr
In einem Rechtsstaat kann niemand verurteilt werden, dessen Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Da reicht es also nicht, wenn eine Frau den Herzallerliebsten vor der Polizei belastet, sich dann mit dem Mann verlobt und beim Prozess von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht. Ihre frühere Aussage darf nicht verlesen und damit auch nicht in das Verfahren eingeführt werden. Sie wird gewertet, als ob sie nie gemacht worden wäre. Genau so ist es im Fall eines 32 Jahre alten Technikers gelaufen, den die Staatsanwaltschaft vor kurzem mit dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens konfrontiert hatte.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat