Chamer Gericht

War er der Raser unter Drogen oder war er's nicht?

Er soll mit 140 Sachen vor der Polizei davongefahren sein. Doch weil aus der Freundin eine Verlobte geworden ist, bleibt die Flucht eines 32-jährigen Technikers ungesühnt.


Einem 32-Jährigen wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Die Freundin wusste offenbar vom Geständnis - doch weil sie verlobt sind, muss sie nicht gegen ihn aussagen.

Einem 32-Jährigen wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Die Freundin wusste offenbar vom Geständnis - doch weil sie verlobt sind, muss sie nicht gegen ihn aussagen.

In einem Rechtsstaat kann niemand verurteilt werden, dessen Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Da reicht es also nicht, wenn eine Frau den Herzallerliebsten vor der Polizei belastet, sich dann mit dem Mann verlobt und beim Prozess von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht. Ihre frühere Aussage darf nicht verlesen und damit auch nicht in das Verfahren eingeführt werden. Sie wird gewertet, als ob sie nie gemacht worden wäre. Genau so ist es im Fall eines 32 Jahre alten Technikers gelaufen, den die Staatsanwaltschaft vor kurzem mit dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens konfrontiert hatte.

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