Kiffen erlaubt

Chamer Richter erwarten einige Zusatzarbeit

Nach der Teillegalisierung müssen auch die Chamer Amtsrichter nicht vollstreckte Cannabis-Urteile nochmal aufrollen - mit ungewissem Ausgang. Währenddessen ist die Politik weiterhin geteilter Meinung.


Cannabis darf ab 1. Juli angebaut werden.  F

Cannabis darf ab 1. Juli angebaut werden. F

Wie viel Arbeit da auf ihn und seine Kollegen zukommt, vermag Stefan Simeth noch gar nicht abzuschätzen. "Eine seriöse Zahl lässt sich nicht nennen", wägt der Richter ab. Es dürften aber einige Verfahren sein, die nach der Teillegalisierung von Cannabis am Chamer Amtsgericht neu aufgerollt werden müssen. Denn neuerdings macht sich keiner strafbar, der mit einem Joint in der Tasche erwischt wird. Aber was bedeutet das für die Marihuana-Konsumenten, die vor dem 1. April ertappt worden sind? Bekommen sie nachträglich eine weiße Weste? "Das kommt ganz auf den Einzelfall an", kann Simeth, Sprecher des Amtsgerichtes, keine pauschale Entwarnung geben.

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