Zu spät belehrt

Ein bittersüßer Sieg des Rechtsstaats vor dem Chamer Amtsgericht

Wenn der Richter von der Schuld überzeugt ist und trotzdem freisprechen muss: So geschehen am Chamer Amtsgericht, wo sich ein 57 Jahre alter Rentner wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten musste.


Ein 57-jähriger Rentner hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und bekam aus einem ungewöhnlichen Grund vor dem Amtsgericht Cham recht.

Ein 57-jähriger Rentner hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und bekam aus einem ungewöhnlichen Grund vor dem Amtsgericht Cham recht.

Auch ein Sieg des Rechtsstaates kann manchmal einen faden Beigeschmack haben. Wie im Fall eines 57 Jahre alten Rentners, den Amtsrichter Dr. Thomas Strauß am Dienstag vom Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr freigesprochen hat. Obwohl er von der Schuld des Mannes überzeugt war. Doch weil die Aussage eines Polizeibeamten aufgrund eines Verwertungsverbotes nicht berücksichtigt werden durfte, gab es letztlich keinen Beweis für die Täterschaft des Angeklagten.

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