Arbeitsgericht Cham

Schiffbruch, Teil 2: Zettelwirtschaft kostet die Firma Lehrgeld


Schon wieder kann vor dem Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, ein Unternehmer nicht belegen, dass er dem Mitarbeiter den Lohn bereits bezahlt hat.

Schon wieder kann vor dem Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, ein Unternehmer nicht belegen, dass er dem Mitarbeiter den Lohn bereits bezahlt hat.

Jetzt muss die Firma schon wieder Lehrgeld zahlen. Weil der Unternehmer eine etwas laxe Handhabung an den Tag legt, was die Entlohnung seiner Mitarbeiter und die Dokumentation dessen betrifft, zahlt er nun 6.400 Euro netto an Arbeitslohn nach. Außerdem Urlaubsabgeltung in Höhe von rund 1.300 Euro.

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