Nachtsichtgerät zur Jagd

Landratsamt gibt Allgemeinverfügung bekannt


Die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtsichtgerät ist im Landkreis Cham via Allgemeinverfügung erlaubt.

Die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtsichtgerät ist im Landkreis Cham via Allgemeinverfügung erlaubt.

Von Redaktion idowa

Jetzt ist es erlaubt: Die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtsichtgerät. Über die am 1. Mai in Kraft tretende Allgemeinverfügung, informierte das Landratsamt Cham in einer Pressemitteilung am Donnerstag.

Die Jägerschaft im Landkreis Cham kann demnach sogenannte "Dual-use" Nachtsichtgeräte zur Schwarzwildjagd ohne die bisher erforderliche Einzelfallgenehmigung verwenden.

Die Schwarzwildbestände seien in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und dadurch im gesamten Landkreis erhebliche Wildschäden verursacht worden. Der Jagdausübung komme daher eine zentrale Bedeutung bei der Regulierung des Schwarzwildbestandes zu.

Die Gründe für die Zulassung der Nachtsichttechnik im gesamten Landkreis Cham werden in der Pressemitteilung wie folgt zusammengefasst: Vermeidung übermäßiger Wildschäden, Vorrang der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung vor zunehmenden Schwarzwildbeständen/-schäden und insbesondere auch zur Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest.