Reaktion auf steigende Inzidenz

Landkreis Cham erlässt Allgemeinverfügung


Der Landkreis Cham erlässt eine Allgemeinverfügung wegen steigender Corona-Zahlen.

Der Landkreis Cham erlässt eine Allgemeinverfügung wegen steigender Corona-Zahlen.

Von Redaktion idowa

Eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Cham tritt ab Mittwoch in Kraft. Landrat Franz Löffler gab dies bei einer Pressekonferenz am Dienstag im Landratsamt bekannt. Damit reagieren die Verantwortlichen auf die Überschreitung des Signalwerts bei der Sieben-Tage-Inzidenz..

Die Inzidenz ist über den Wert von 35 gestiegen - und nun reagieren die Behörden im Landkreis Cham darauf. Nach Einführung eines verpflichtenden Corona-Tests für Grenzpendler aus Tschechien ordnete der Landkreis jetzt per Allgemeinverfügung weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen an, informiert das Amt in einer Mitteilung.

Landrat Franz Löffler will damit "die flächendeckende Schließung von Schulen, Einrichtungen, Betrieben, Geschäften und Grenzen auf jeden Fall vermeiden". Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham gilt ab Mittwoch, 14. Oktober bis einschließlich Sonntag, 25. Oktober.

Vor allem bei Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl in geschlossenen, öffentlichen oder angemieteten, Räumen auf 50 Personen und unter freiem Himmel auf 100 Personen beschränkt.

In privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sollen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchgeführt werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Darüberhinaus gilt: Wenn sich mehrere Personen zu beruflichen, dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten in geschlossenen Räumen aufhalten, soll jedermann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und wenn keine Schutzwände zum Infektionsschutz aufgestellt werden können.

Diese Empfehlung gilt auch für berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Fahrten, die von zwei oder mehr Personen in einem Kraftfahrzeug unternommen werden, informiert die Behörde.

In den Schulen gelten weitergehende Regelungen: So müssen Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz im Klassenzimmer und während des Unterrichts tragen.

Die Lehrkräfte sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Schülern oder einer anderen Person nicht eingehalten wird.

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Heilpädagogischen Tagesstätten müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kinder müssen die Zeit in festen Gruppen verbringen, dies gilt auch für die Einnahme von Mahlzeiten.

Die vollständige Allgemeinverfügung im genauen Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Cham einsehbar.

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