Für Bauwillige

Landratsamt Cham nimmt Anträge digital an


Statt auf Papier ist in Cham ab September eine Bauantragsstellung über Internet möglich.

Statt auf Papier ist in Cham ab September eine Bauantragsstellung über Internet möglich.

Von Redaktion idowa

Den Bauantrag Online einreichen, das geht ab 1. September im Landkreis Cham. Das Landratsamt ist damit Teil eines Pilotprojetks in Bayern. An zehn Behörden im Freistaat wurde dies zum besagten Termin umgesetzt.

Die Digitalisierung im Landkreis Cham schreitet voran, schreibt das Landratsamt Cham in einer Pressemitteilung. Ab 1. September wird es am Landratsamt Cham möglich sein, Bauanträge auf rein digitalem Weg einzureichen.

Auf Initiative von Landrat Franz Löffler ist das Landratsamt Cham Teil eines Pilotprojektes und gehört zu den ersten zehn Landratsämtern in Bayern, in denen diese Möglichkeit geschaffen werde.

Um die digitale Antragstellung zu ermöglichen, wurden vom Bayerischen Bauministerium sogenannte Online-Assistenten, dabei handelt es sich um intelligente elektronische Formulare, entwickelt, die ab 1. September auf der Homepage des Landratsamtes Cham www.landkreis-cham.de zu finden sind.

Die digitale Einreichung von Bauanträgen darf nur über diese Online-Assistenten und nicht auf anderen digitalen Wegen erfolgen. Um den Antrag auf diesem Weg stellen zu können, ist die einmalige Registrierung im BayernPortal www.freistaat.bayern für das digitale Bürgerkonto (BayernID) erforderlich. Über diese kann sich der Antragsteller dann entweder mit dem Softwarezertifikat "authega" oder mit dem Personalausweis authentifizieren, wodurch die Schriftform und die ansonsten erforderlichen Unterschriften ersetzt werden.

Natürlich gibt es keine Verpflichtung, baurechtliche Anträge und Anzeigen künftig digital einzureichen, betont die Behörde. Die Antragstellung in Papierform sei nach wie vor möglich.

Allerdings ändert ab 1. September 2021 der Weg der Antragstellung. Statt wie bisher bei den Gemeinden werden künftig nahezu alle Anträge (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Abgrabungsanträge) beim Landratsamt eingereicht. Dies gilt nicht nur für die digitalen, sondern auch für die in Papierform eingereichten Anträge. Nur Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (Genehmigungsfreistellungsverfahren, isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) sind weiterhin direkt bei den Gemeinden einzureichen.

Die Gemeinden bleiben aber auch bei allen anderen Anträgen ein unverzichtbarer Teil des Genehmigungsverfahrens und werden nach Erfassung der Anträge vom Landratsamt zu diesen beteiligt, damit das jeweilige Gemeindegremium entscheiden kann, ob das gemeindliche Einvernehmen zu den Anträgen erteilt wird.

Landrat Franz Löffler freut sich, dass das neue Verfahren die Möglichkeit bietet, die Bearbeitung von Bauanträgen effizienter zu gestalten, da Gemeinden und Fachstellen gleichzeitig digital beteiligt werden können. Über die sog. Bürgerauskunft, die Bauherren im Landkreis Cham bereits seit Anfang des Jahres zur Verfügung steht, behalten diese zudem jederzeit den Überblick über den Stand ihres Verfahrens.