Aus dem Chamer Amtsgericht
Klaps auf den Po kostet 400 Euro
16. September 2020, 13:47 Uhr aktualisiert am 16. September 2020, 16:06 Uhr
Ein Klaps auf den Po stellt seit einer Strafrechtsreform im Jahr 2016 eine sexuelle Belästigung dar. Sofern die körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgt ist. Genau das soll im Juli dieses Jahres in einem Café im östlichen Landkreis der Fall gewesen sein, als der Wirt seiner Kellnerin "mit der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen hat". So stand es in der Anklageschrift und so hat es die Kellnerin, eine 20 Jahre alte Frau, am Dienstag vor Amtsrichterin Birgit Fischer bestätigt. Der Wirt dagegen verstand die Welt nicht mehr, denn er konnte sich an keine Berührung, schon gar keine unsittliche, erinnern. Deshalb hatte er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
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