Nur dumme Sprüche?

Sexuelle Belästigung nicht zu beweisen


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Nicht nachweisen ließ sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung von zwei Schülerinnen. (Symbolbild)

Wenn es um den Nachweis einer Straftat geht, dann will es die Justiz ganz genau wissen. Vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht. Wie im Fall eines 35 Jahre alten Mannes, dem der Staatsanwalt am Donnerstag sexuelle Belästigung anlastete. Er sollte im Oktober vergangenen Jahres Sprüche über die körperlichen Vorzüge zwei 14 beziehungsweise 15 Jahre alter Schülerinnen in ungebührlicher Weise von sich gegeben haben. Zudem hatte er laut Anklageschrift einem der beiden Mädchen an den Po gefasst. Was sich letztlich aber nicht mit der für die Verurteilung notwendigen Sicherheit beweisen ließ.

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