Amtsgericht Cham
In der Wanne ertrunken: Pfleger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
16. Juni 2023, 13:52 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Der Tod eines Schwerstbehinderten in einem Wohnheim im Landkreis Cham ist seit Donnerstag juristisch aufgearbeitet. Ein Heilerziehungspfleger hat sich der fahrlässigen Tötung schuldig bekannt, weil er den später Verstorbenen an jenem Tag im Mai 2022, entgegen den Vorschriften, bei einem Entspannungsbad allein gelassen hatte. Richterin Birgit Fischer verhängte eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Den Pfleger hat der Tod des Heimbewohners derart mitgenommen, dass er seinen Beruf aufgeben will.
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