Amtsgericht Cham

In der Wanne ertrunken: Pfleger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein Schwerbehinderter sollte im Wohnheim ein Entspannungsbad genießen, doch der Angeklagte ließ ihn alleine im Badezimmer. Da passierte es - trotz Fixierung.


Ein Heilerziehungspfleger muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Ein Heilerziehungspfleger muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Der Tod eines Schwerstbehinderten in einem Wohnheim im Landkreis Cham ist seit Donnerstag juristisch aufgearbeitet. Ein Heilerziehungspfleger hat sich der fahrlässigen Tötung schuldig bekannt, weil er den später Verstorbenen an jenem Tag im Mai 2022, entgegen den Vorschriften, bei einem Entspannungsbad allein gelassen hatte. Richterin Birgit Fischer verhängte eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Den Pfleger hat der Tod des Heimbewohners derart mitgenommen, dass er seinen Beruf aufgeben will.

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