Cham

Tragischer Tod einer Fußgängerin: Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt


Janahofer Straße mit dem Flugplatzweg überrollt. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung stellte Amtsrichter Lecker am Dienstag ein. Ein Sattelzug hat im November 2013 eine Fußgängerin an der Kreuzung der

Janahofer Straße mit dem Flugplatzweg überrollt. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung stellte Amtsrichter Lecker am Dienstag ein. Ein Sattelzug hat im November 2013 eine Fußgängerin an der Kreuzung der

In der klassischen Tragödie wird ein Mensch häufig schuldlos schuldig. Das gilt auch für eine reale Tragödie, die sich Ende November 2013 auf der Janahofer Straße in Cham zugetragen hat. Der Chamer Amtsrichter Andreas Lecker zog mit der Einstellung des Verfahrens am Dienstag den juristischen Schlussstrich unter einen Verkehrsunfall, bei dem eine damals 33-jährige, in Furth im Wald lebende Frau getötet wurde.

Auf der Anklagebank saß ein 57 Jahre alter Kraftfahrer, der die Fußgängerin überfahren und gegen den ihm zugegangenen Strafbefehl über 3.200 Euro Einspruch eingelegt hatte. Als Fahrer eines Sattelzuges wollte der Thüringer an jenem November-Freitag gegen 13.30 Uhr vom Flugplatzweg in die Janahofer Straße einfahren. Dazu nutzte er eine Lücke im Verkehrsfluss, die sich ihm bot, als ein anderes Fahrzeug, das stadtauswärts unterwegs war, in den Flugplatzweg abbog.

Begleiter ist abgetaucht

Genau in diesem Moment wollten eine Frau und ihr Begleiter, wohl von einem nahen Imbissstand kommend, vor dem Lastwagen die Fahrbahn überqueren. Die Frau wurde von dem Lkw erfasst, einige Meter mitgeschleift und von einem Rad des Lasters überrollt. Für sie kam jede Hilfe zu spät, ihr Begleiter wurde leicht verletzt. Er stand am Dienstag als Zeuge aber nicht zur Verfügung, weil die Behörden seinen derzeitigen Aufenthaltsort nicht ermitteln konnten.

Der Angeklagte bedauerte den folgenenreichen Unfall zutiefst. Er schilderte, wie er an die Kreuzung herangefahren war, den fließenden Verkehr im Auge hatte und auch in Rück-, Seiten- und Frontspiegel blickte. "Da war niemand zu sehen, ich habe keinen laufen sehen", erinnerte er sich. Ein anderer Lkw-Fahrer hatte zunächst die Füße der beiden Passanten bemerkt und dann beobachtet, wie eine Person mitgeschleift und überrollt wurde. Ein Polizeibeamter stellte fest, bei den Ermittlungen hätten sich keine Hinweise auf einen technischen Defekt oder Auffälligkeiten im Datenblatt des Lastwagens ergeben.

"Kaum zu erkennen"

Der Sachverständige sagte zur Vermeidbarkeit des Unfalls, mit einem flüchtigen Blick wären in dieser Situation Personen vor dem Sattelzug kaum zu erkennen gewesen. Vor allem dann nicht, wenn sie gestanden wären, was zumindest nicht auszuschließen sei.

Eine Aussage, nach der Richter Lecker die Prozessbeteiligten zum Rechtsgespräch bat. Kurz darauf verkündete er die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung gegen den Thüringer, der nun nur für seine eigenen Auslagen aufkommen muss.