Arbeitsgericht

Beschäftigter im Sattelbogener Freibad darf bleiben


Da sein Arbeitsplatz nicht dauerhaft wegfällt, muss die Gemeinde Traitsching den Mitarbeiter im Sattelbogenger Freibad weiter beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht entschieden.

Da sein Arbeitsplatz nicht dauerhaft wegfällt, muss die Gemeinde Traitsching den Mitarbeiter im Sattelbogenger Freibad weiter beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht entschieden.

Wann das Freibad Sattelbogen wieder aufmacht, ist noch nicht klar. 2022 jedenfalls nicht. 2023 oder 2024 soll es dann saniert werden. Klar ist indessen schon, wer, wenn es frisch saniert ist, morgens die Wasserqualität prüfen wird, die losen Blätter von den Wellen fischen und den Unterwasserstaubsauger auf die Reise schicken wird. Der, der es immer gemacht hat. Er hat sich am Freitag vor dem Arbeitsgericht seinen Job zurückgeholt.

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