Amtsgericht Cham

Azubi verkauft Kopfhörer im Internet, doch Ware kommt nicht an


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Weil sich der Betrug nicht nachweisen ließ, wurde der 21-Jährige freigesprochen. (Symbolbild)

Der 21-Jährige ist bei der Justiz kein Unbekannter. Sonst würde er wegen kabelloser Kopfhörer, die er im Internet verkauft, aber nicht geliefert haben soll, kaum vor dem Jugendschöffengericht sitzen. Letztlich ist der Betrug dann gar nicht nachweisbar, so dass der junge Mann auf Kosten der Staatskasse freigesprochen wird.

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