Amtsgericht Cham

Wegen Scheinwerfern wäre ein 21-Jähriger fast ins Gefängnis gewandert


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Was den jungen Mann letztlich vor einem Gefängnisaufenthalt bewahrte, war die Aussage des Bewährungshelfers. (Symbolbild)

Das war knapp! Fast wäre ein 21-Jähriger wegen zwei im Internet verkauften und beim Käufer nie angekommenen Schweinwerfern im Wert von 50 Euro ins Jugendgefängnis gewandert. Das Chamer Jugendschöffengericht sah zwar den Betrug als erwiesen, setzte aber die Strafe für die in laufender Bewährungszeit begangene Tat "mit Hängen und Würgen" nochmals zur Bewährung aus.

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