Versorgungssicherheit

Ungeimpfte Gesundheitsmitarbeiter können zunächst weitermachen


Die Gesundheitsämter können auf das Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verzichten, wenn die Versorgungssicherheit für pflegebedürftigen und kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung gefährdet ist.

Die Gesundheitsämter können auf das Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verzichten, wenn die Versorgungssicherheit für pflegebedürftigen und kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung gefährdet ist.

Mitarbeiter in Gesundheitsberufen, die auch nach dem 15. März keinen vollständigen Impfschutz nachweisen können, müssen nicht unbedingt ihre Tätigkeit sofort einstellen. Darauf hat das bayerische Gesundheitsministerium hingewiesen. Die zuständigen Gesundheitsämter "können" auf das in diesen Fällen grundsätzlich vorgesehene Betretungs- oder Tätigkeitsverbot nach "pflichtgemäßen Ermessen" verzichten, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

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