Meldeportal

Impfpflicht: Es wird ein bisschen ernst


Alten- und Behindertenheime etwa müssen ab dem 16. März das Gesundheitsamt über dort tätige Personen zu benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben.

Alten- und Behindertenheime etwa müssen ab dem 16. März das Gesundheitsamt über dort tätige Personen zu benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben.

Ab diesem Montag macht Bayern mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona ernst - jedenfalls ein bisschen. Am Montagnachmittag ist unter www.impfpflicht-meldungen.bayern.de ein Meldeportal erreichbar, über das alle betroffenen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Behindertenheime ihre ungeimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern übermitteln können, teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntag mit.

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