Haushaltsblockade in den USA

Shutdown: US-Regierung darf Personal nicht entlassen

Ein Bundesrichter hat die Entlassung von Regierungsmitarbeitern während des US-Shutdowns untersagt. (Archivfoto)

Ein Bundesrichter hat die Entlassung von Regierungsmitarbeitern während des US-Shutdowns untersagt. (Archivfoto)

Von dpa

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump darf während der andauernden Haushaltssperre in den USA bis auf weiteres keine Regierungsmitarbeiter feuern. Die kalifornische Bundesrichterin Susan Illston erließ am Dienstag (Ortszeit) eine einstweilige Verfügung, die der Regierung vorläufig weitere Entlassungen im Zuge des Shutdowns untersagt. Die Anordnung gilt bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht.

Bereits zuvor hatte Illston die Regierung daran gehindert, einen dauerhaften Stellenabbau im öffentlichen Dienst voranzutreiben. In einem Rechtsstaat dürfe man so etwas nicht machen, sagte sie laut anwesenden US-Reportern in einer Anhörung. Die Regierung scheine die Situation im Haushaltsstreit auszunutzen, um davon auszugehen, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien.

Der Shutdown in den USA dauert seit vier Wochen an, ein Ende ist nicht in Sicht. Weil sich Demokraten und Republikaner im US-Kongress nicht auf einen Bundeshaushalt einigen können, fehlt die Grundlage für die weitere Finanzierung. Dadurch mussten viele staatliche Behörden und Institutionen schließen oder ihre Arbeit stark einschränken.

Die Trump-Regierung hatte damit begonnen, dauerhaft Stellen im öffentlichen Dienst zu streichen. In den USA werden solche Maßnahmen „RIFs“ („reduction in force“) genannt. Eigentlich ist der Kongress in solche Entscheidungen eingebunden. Gewerkschaften reichten Klage ein.

Bereits in den ersten Monaten von Trumps zweiter Amtszeit waren bei umfassenden Kürzungen zahlreiche Beamte entlassen worden. Zuletzt hatte Trump vor allem „von Demokraten geführte Einrichtungen“ im Fokus, die dann „vorübergehend oder dauerhaft“ geschlossen werden sollten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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