Entwicklungshilfen im Ausland

Rechtsstreit um Auslandshilfen: Vorerst Sieg für Trump

Der Supreme Court beschert der Trump-Regierung vorerst einen Sieg im Rechtsstreit um bereits bewilligte Auslandshilfen in Milliardenhöhe. (Archivfoto)

Der Supreme Court beschert der Trump-Regierung vorerst einen Sieg im Rechtsstreit um bereits bewilligte Auslandshilfen in Milliardenhöhe. (Archivfoto)

Von dpa

Im juristischen Tauziehen um bereits bewilligte Auslandshilfen in Milliardenhöhe hat US-Präsident Donald Trump vorerst einen Sieg eingefahren. Das Oberste Gericht der USA gestattete der US-Regierung, rund vier Milliarden US-Dollar weiterhin zurückzuhalten - die Mittel blieben bis zum Abschluss des Prozesses gesperrt, wie aus einem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht. „Diese Anordnung sollte nicht als endgültige Entscheidung in der Sache verstanden werden“, hieß es dort.

In dem Prozess geht es laut Gericht um Gelder fürs Ausland, die am 30. September auslaufen. Hintergrund ist der umstrittene Vorstoß Trumps aus dem vergangenen Monat, der auf eine Streichung der Auslandshilfen abzielt. Dabei ging es um Gelder, die für Programme des Außenministeriums, der US-Entwicklungsbehörde USAID sowie für internationale Hilfsprogramme vorgesehen waren.

Nach damaligen Angaben der Haushaltsbehörde (Office of Management and Budget) griff die US-Regierung bei ihrem Vorstoß auf ein haushaltspolitisches Manöver zurück, das der US-Rechnungshof als illegal bezeichnet. Dieses liegt demnach immer dann vor, wenn ein US-Präsident den Kongress erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres auffordert, Gelder zu streichen, so dass diese auslaufen, bevor sie für neue Zwecke verwendet werden können. Das Fiskaljahr endet am 30. September. Sowohl Demokraten als auch Republikaner aus dem US-Kongress kritisierten das haushaltspolitische Manöver der US-Regierung damals als rechtswidrig. In der Folge hatten mehrere Organisationen das US-Außenministerium verklagt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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