Kaiser-Juwelen
Habsburger lüften Geheimnis um wertvolle Schmucksammlung

-/Nasuna Stuart-Ulin/FTI Consulting, München/dpa
Der Schatz soll schon bald in Kanada ausgestellt werden.
Wertvolle Schmuckstücke der Habsburger sollen nach jahrzehntelangem Versteck in Kanada wieder ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden. Mitglieder der ehemaligen österreichischen Kaiserdynastie hatte die historisch bedeutenden Juwelen 1940 auf der Flucht vor den Nationalsozialisten nach Quebec gerettet, wie die Familie Habsburg durch eine Beratungsfirma mitteilte.
Zu den Schmuckstücken gehören der große „Florentiner“-Diamant sowie weitere persönliche Gegenstände von berühmten Habsburgerinnen wie Kaiserin Maria Theresia (1717-80) und Königin Marie-Antoinette (1755-93).
Der Verbleib der Sammlung war von der Familie in den vergangenen Jahren geheim gehalten worden. Denn Zita, die 1989 verstorbene Witwe des letzten Habsburger-Kaisers Karl I., hatte aufgrund ihrer Erfahrung mit Flucht und Verfolgung verfügt, dass die Juwelen frühestens 2022 wieder öffentlich gemacht werden dürfen.

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Die Familie möchte den Wert der Juwelen nicht beziffern.
Die Familie Habsburg kündigte an, dass die Sammlung nun so bald wie möglich in Kanada ausgestellt werden soll. „Damit kommen wir unserer kulturhistorischen Verantwortung nach“, teilte Familienoberhaupt Karl Habsburg mit.
Der genaue Wert der Sammlung lasse sich nicht beziffern, „weil hier die historische und kulturelle Bedeutung eine wesentliche und aus Sicht der Familie auch die einzige Rolle spielt“, teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Familie Habsburg stellte ein Foto zur Verfügung, auf dem mehr als ein Dutzend Schmuckstücke, darunter diamantbesetzte Orden, zu sehen sind.
Karl Habsburg ist der Enkel von Karl I., der bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918 regiert hatte. Die Herrscherfamilie wurde danach von der neu entstandenen Republik Österreich enteignet. So befinden sich etwa die Kronjuwelen der Habsburger in Wien. Die private Schmucksammlung in Kanada sei hingegen aus rechtlichen Gründen nicht von der Enteignung betroffen, wie die Familie betont.








