Verwaltungsgericht entscheidet

Glockengeläut-Klage in Siegenburg abgewiesen


Die Glocken der Pfarrkirche St. Nikolaus in Siegenburg dürfen laut aktuellem Urteil des Verwaltungsgerichts auch weiterhin in gleicher Stärke läuten.

Die Glocken der Pfarrkirche St. Nikolaus in Siegenburg dürfen laut aktuellem Urteil des Verwaltungsgerichts auch weiterhin in gleicher Stärke läuten.

Abgewiesen hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg die Glockengeläut-Unterlassungklage gegen die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Siegenburg. Ein Nachbar hatte einen zu hohen Lärmpegel geltend gemacht, der gesundheitliche Folgen für seine Familie nach sich ziehe.

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