Straubing Mediziner warnt vor den Gefahren durch Tetrafunk

Doch wie wahrscheinlich ist ein direkter Zusammenhang zwischen der deutlich gestiegenen Krebsrate und der Einführung des Tetra-Funk-Systems in der JVA Straubing? Wir haben deshalb bei einem Mediziner, der sich ausführlich mit dem Thema Strahlenbelastung befasst hat, nachgefragt. Dr. med. Horst Eger ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Naila (Oberfranken). Er ist Mitglied des ärztlichen Qualitätszirkels „Elektromagnetische Felder in der Medizin – Diagnostik, Therapie, Umwelt“, anerkannt von der Bayerischen Landesärztekammer.

"Wechselwirkung mit lebendem Gewebe physikalisch begründbar"

„Die heute vielfach verwendeten Funkfrequenzen (…) sind international durch eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als mögliches Karzinogen Klasse 2b eingestuft worden. Die verwendeten Frequenzen dringen dabei auch in tiefere Körperschichten ein, sodass eine Wechselwirkung mit lebendem Gewebe physikalisch begründbar ist“, unterstreicht der Mediziner die Risiken durch Tetra-Funk. Im Gespräch tritt außerdem immer wieder ein Aspekt in den Vordergrund: der Grenzwert der Ganzkörperbestrahlung. Dieser liegt in Deutschland je nach Frequenz bei circa 40 bis 60 Volt pro Meter. Von Seiten einiger Behörden wird dieser Wert als ausreichend betrachtet. „Bei Einhaltung des Grenzwertes wird davon ausgegangen, dass keine gesundheitsschädigenden (Wärme-) Wirkungen durch elektromagnetische Felder auftreten“, beantwortet ein Sprecher des Bundesamtes für Arbeitsschutz unsere Anfrage.

Ein Trugschluss? „Der Grenzwert bietet keinen ausreichenden Gesundheitsschutz. Er ist undifferenziert und nicht angemessen“, sagt Dr. Eger. Der Mediziner aus Naila hatte gemeinsam mit vier weiteren Ärzten eine langjährige Studie durchgeführt, bei der es um die Auswirkungen von Mobilfunkantennen auf die Gesundheit der Bevölkerung ging. Auch hier konnten gesundheitliche Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. „Zum einen ist die Trennung nach thermisch und nichtthermisch ein künstliches Konstrukt. Zum anderen beinhaltet der Grenzwert keine Zeiteinheit für die Dauer der Einwirkung“, begründet Dr. Eger seine Kritik. Das bedeutet, dass beim momentanen Grenzwert lediglich die Wärmeveränderung im Körper, nicht aber die Veränderung der Zellen beurteilt wird.

Streitfrage Grenzwert

Und noch ein weiterer Punkt ist nach Ansicht des Mediziners in Betracht zu ziehen: „Der Grenzwert ist zu hoch angesetzt.“ So habe der renommierte neuseeländische Wissenschaftler Prof. Dr. Neil Cherry im Jahr 2000 in einer Studie nachgewiesen, dass bereits bei einer Strahlenbelastung weit unterhalb des geltenden Grenzwertes gesundheitliche Schädigungen auftreten können. Diese reichen bis hin zu Krebserkrankungen. Dr. Eger veranschaulicht die Gefahren des aktuellen Grenzwertes an einem alltäglichen Vergleich: „Wenn nun zum Beispiel in einer Stadt wie Straubing die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 300 km/h festgelegt wird, dann wird diesen Wert niemals jemand überschreiten. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es ungefährlich wäre, mit 200 km/h durch die Stadt zu fahren.“

Wenig verwunderlich daher, dass der zulässige Grenzwert auch bei den bisherigen Messungen in der JVA Straubing nicht erreicht wurde. Alles im grünen Bereich also? Nach Ansicht der Behörden, ja. „Es liegen weltweit keine Nachweise zu gesundheitlich negativen Wirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte vor. Die derzeit geltenden Grenzwerte (…) sind zur Zeit als ausreichend anzusehen“, heißt es hierzu von Seiten des Bundesamtes für Arbeitsschutz. Man merkt: hier stehen sich zwei Überzeugungen gegenüber. Tetra-Funk-Gegner auf der einen, Tetra-Funk-Befürworter auf der anderen Seite. Doch wer hat Recht?

Wie kann es sein, dass in der JVA Straubing die Krebserkrankungen nahezu zeitgleich mit der Einführung des Tetra-Funks signifikant ansteigen? Zufall? Dr. Eger hat sich ebenfalls mit den Krebsfällen in der JVA Straubing befasst. Er warnt: „Wenn in einem gut beobachtbaren Kollektiv nach Einführung des Tetrafunks eine Zunahme von Krebsfällen beobachtet wird, handelt es sich um ein Alarmsignal, das eine dringende weitere Abklärung erforderlich macht.“ Diese Abklärung erscheine im vorliegenden Fall „umso dringender, als da neueste Studien aus den USA und Italien an Nagetieren, die lange Zeit einer Mikrowellen-Bestrahlung ausgesetzt waren, übereinstimmend eine Erhöhung der Krebsrate zeigten“.

 
 
 

0 Kommentare