Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss in Kürze über die Klimaschutzpolitik der Staatsregierung urteilen. Konkret geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe, die die bayerischen Klimaschutz-Maßnahmen für unzureichend hält. Sie will die Staatsregierung deshalb gerichtlich verpflichten, ein "wirksames" Klimaschutzprogramm vorzulegen. Eine Schlüsselfrage ist allerdings, ob die Klage der Umwelthilfe (DUH) überhaupt zulässig ist. Die Staatsregierung verneint dies, sie hält die Klage für unzulässig.
Prozess Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Klage der Umwelthilfe
In der öffentlichen mündlichen Verhandlung am Donnerstag befasste sich das Gericht auch sehr lange und ausführlich mit genau dieser Frage. Eine Entscheidung wird binnen zwei Wochen erwartet.
Die Umwelthilfe kritisiert, dass Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein Kabinett bislang kein "wirksames" Klimaschutzprogramm vorgelegt hätten. Stattdessen habe die Regierung lediglich "eine wahllose Aufzählung" vorgelegt, ohne auch nur den Anspruch zu haben, dass diese Maßnahmen zur Erreichung der eigenen Klimaschutzziele geeignet seien. Deshalb klage man auf eine Fortschreibung des Programms, sagte der Rechtsanwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger.
Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.
0 Kommentare
Kommentieren