PI Furth im Wald

20-Jähriger flieht vor der Polizei


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Eschlkam: 20-Jähriger flieht

Ob er überhaupt charakterlich für den Führerschein geeignet ist, muss jetzt ein 20-Jähriger überprüfen lassen. Grund ist seine Flucht vor einer Polizeikontrolle.Der junge Mann aus dem Hohenbogenwinkel sollte im Bereich Eschlkam aufgrund grün leuchtenden Scheinwerfer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Zunächst versuchte er sich durch Flucht einer Kontrolle zu entziehen, konnte jedoch eingeholt und angehalten werden. Das Fahrzeug wurde wegen diverser Mängel sichergestellt und ein Gutachter beauftragt. Da der Fahrer hinsichtlich seiner Flucht keinerlei Einsehen zeigte, wird die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Führerscheinstelle geprüft.

Furth im Wald: Keinen Führerschein

Ein 40- und 37-Jähriger wurden bei der Wiedereinreise aus dem benachbarten Ausland einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Fahrer lediglich mit einer ausländischen Fahrerlaubnis eines Nicht-EU Landes unterwegs war. Da er bereits über einem Jahr seinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, hätte er diese umschreiben lassen müssen und durfte folglich mit diesem Führerschein im Inland kein Fahrzeug mehr fahren. Den Fahrer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Halterin eine Anzeige wegen des Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aufgrund der Tatsache, dass keiner der beiden einen gültigen Führerschein vorzeigen konnten, wurde die Weiterfahrt unterbunden und die beiden Männer setzten ihre Reise mit dem Taxi fort.

Eschlkam: Unfall beim Abbiegen

Am Mittwochabend ereignete sich auf der Staatsstraße bei Eschlkam ein Verkehrsunfall. Ein aus Richtung Furth im Wald kommender Skodafahrer wollte in die Freibachstraße einbiegen. Er übersah einen entgegenkommenden Renault. Die Fahrzeuge kollidierten im Einmündungsbereich. Glücklicherweise wurden die Renaultfahrerin und ihr Beifahrer nur leichtverletzt. Ihr Pkw wurde jedoch so schwer beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Gegen den unverletzten Skodafahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, er konnte nach der Unfallaufnahme seine Fahrt fortsetzen.