Covid-19 im Landkreis Cham

Fünf weitere, positiv Getestete


Reiserückkehrer sollen sich testen lassen.

Reiserückkehrer sollen sich testen lassen.

Von Redaktion idowa

Die Zahl der im Landkreis Cham positiv auf Covid-19 getesteten Personen hat sich um fünf auf 460 erhöht, teilt das Landratsamt Cham in einer aktuellen Pressemitteilung mit.

Dabei handelt es sich um vier jetzt positiv getestete Kontaktpersonen aus dem Umfeld eines stationär im Uniklinikum Regensburg aufgenommenen Patienten sowie um einen 32-jährigen Mann, der sich wegen mäßiger Beschwerden beim Hausarzt testen ließ.

Auch die neu hinzugekommenen Kontaktpersonen werden ermittelt, in Quarantäne geschickt und getestet.

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham bittet die Landkreisbürger vor allem vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen eindringlich, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Unter den neuen Fällen der vergangenen Wochen befinden sich nicht nur Reiserückkehrer, sondern auch Personen, die sich offensichtlich im Inland infiziert haben.

Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Für Einreisende aus Risikogebieten ist derzeit ein Corona-Test verpflichtend vorgeschrieben. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI).

Einreisende müssen sich auch in häusliche Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft begeben, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Diese Quarantäne gilt solange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, also auch für die Wartezeit, bis der Befund des Pflichttests vorliegt - längstens jedoch bis 14 Tage nach Einreise. Während dieser Zeit dürfen Sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Zusätzlich muss nach der Einreise aus einem Risikogebiet unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.

Für Reiserückkehrer aus Regionen im Ausland, die nicht als Risikogebiet klassifiziert sind, wird ein (kostenloser) Test dringend empfohlen. Rechtliche Hinweise finden sich in der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung vom 15. Juni 2020.

Aktuell werden auf Bundesebene Änderungen dieser Vorgehensweise diskutiert, deshalb wird empfohlen, sich bei Auslandsaufenthalten regelmäßig über die geltenden Regelungen zu informieren.

Verhalten bei Beschwerden Sollten Beschwerden (beispielsweise Fieber, Husten, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksstörungen) auftreten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt bzw. dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 in Verbindung.

Informieren Sie die Praxis unbedingt vorab telefonisch und teilen Sie mit, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden.

In schweren Fällen rufen Sie - wie bei anderen Erkrankungen auch - den Rettungsdienst unter 112. Teilen Sie unbedingt auch hier mit, dass Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt in häuslicher Quarantäne befinden.

Kontakt zum Gesundheitsamt Cham Meldungen von Reiserückkehrern bitte per mail an gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de mit folgenden kompletten Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Handynummer, Tag der Einreise, Land des Aufenthalts.