Bismarckplatz, Fischmarkt und mehr

Stadt Regensburg erlässt Allgemeinverfügung zu Alkoholverbot


Der Regensburger Domplatz. Auch hier gilt laut Allgemeinverfügung nun ein Alkoholkonsumverbot. (Symbolbild)

Der Regensburger Domplatz. Auch hier gilt laut Allgemeinverfügung nun ein Alkoholkonsumverbot. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Die Stadt Regensburg hat das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt in eine neue Allgemeinverfügung gegossen. Betroffen sind zahlreiche beliebte Treffpunkte zwischen Donau, Dom und Bismarckplatz.

Die Stadt gab die neue Allgemeinverfügung gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. Im Stadtgebiet darf demnach ab jetzt auf folgenden öffentlichen Flächen in der Innenstadt und darüber hinaus, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, kein Alkohol mehr getrunken werden. Zuvor hatte das Alkoholkonsumverbot für einen Teilbereich der Innenstadt gegolten. Es soll zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen.

  • Neupfarrplatz
  • Domplatz mit Domstraße und Krauterermarkt
  • Haidplatz mit Rote-Hahnen-Gasse
  • Steinerne Brücke mit Brückenbasar
  • Stadtamhof
  • Thundorferstraße mit Marc-Aurel-Ufer bis zur Donaulände
  • Weinlände mit Weinmarkt
  • Keplerstraße
  • Goldene-Bären-Straße
  • Weiße-Lamm-Gasse
  • Fischmarkt

Der Allgemeinverfügung ging eine Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts vergangene Woche voraus: Es hatte am Freitag dem Eilantrag zweier Bürger stattgegeben, weil es keine Rechtsgrundlage für ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot sah. Zwar könnten an einzelnen öffentlichen Orten dem Infektionsschutzgesetz nach Alkoholverbote ausgesprochen werden, jedoch nicht flächendeckend für die Innenstadt. Der Beschluss des Gerichts hatte nur die beiden Antragsteller von dem Alkoholverbot befreit.

Auf diese Karte sind die betroffenen Bereiche verzeichnet:


Quelle: Stadt Regensburg