Bis 8. November

Regensburg verlängert Maskenpflicht und Alkoholverbot


Die Maskenpflicht in der Regensburger Altstadt wird bis zum 8. November verlängert. (Symbolbild)

Die Maskenpflicht in der Regensburger Altstadt wird bis zum 8. November verlängert. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Stadt Regensburg verlängert die bestehende Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt. Die Regelungen sollen vorerst weiter bis zum 8. November gelten.

Das ergibt sich aus der neuen städtischen Allgemeinverfügung, die ab Montag, 26. Oktober, in Kraft tritt und nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen gilt. Neben den schon in dieser Woche festgelegten Straßen und Gassen in der Fußgängerzone und Plätzen gilt nun insbesondere in der kompletten Maximilianstraße und in der Drei-Kronen-Gasse eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.

Im Stadtgebiet werden weiterhin stark frequentierte öffentliche Plätze, konkret der Bismarckplatz, der Neupfarrplatz, der Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt) und der Haidplatz, mit einem Alkoholkonsumverbot belegt. Wie bisher werden die (neuen) Regelungen der Allgemeinverfügung stetig überprüft und gegebenenfalls weiter angepasst.