Gilt nur für zwei Bürger

Gericht kippt Alkoholverbot in Regensburger Innenstadt


Weil zwei Bürger einen Eilantrag stellten, dürfen sie in der Regensburger Innnenstadt wieder Alkohol trinken (Symbolbild).

Weil zwei Bürger einen Eilantrag stellten, dürfen sie in der Regensburger Innnenstadt wieder Alkohol trinken (Symbolbild).

Von mit Material der dpa

Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat am Freitag dem Eilantrag zweier Bürger gegen das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt stattgegeben.

Die Stadt hatte am 8. Juni das Verbot via Allgemeinverfügung für zwei Bereiche erlassen. Dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Der Beschluss des Gerichts befreit nur die beiden Antragsteller von dem Alkoholverbot.

Das Verwaltungsgericht sah nach eigenen Angaben keine Rechtsgrundlage für das flächendeckende Alkoholkonsumverbot. Zwar könnten an einzelnen öffentlichen Orten dem Infektionsschutzgesetz nach Alkoholverbote ausgesprochen werden, jedoch nicht flächendeckend für die Innenstadt. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig.