Serie zu Zivilcourage
Fall 2: Gewalt im Verborgenen

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Viele Fälle von Gewalt finden hinter verschlossenen Türen - im Zuhause statt. (Symbolbild)

Kurz nach 22 Uhr: Die meisten Wohnungen im Mehrfamilienhaus sind dunkel. Nur vereinzelt flimmert noch Licht hinter den Vorhängen. Dann durchbricht ein lauter Streit die Ruhe des Abends. Zunächst sind nur gedämpfte Stimmen zu hören. Wortfetzen, Vorwürfe, dann wird es lauter. Eine Frau schreit, ein dumpfer Schlag folgt, irgendetwas zerbricht. Plötzlich Stille.
In der Wohnung nebenan sitzt ein Mann auf seinem Sofa. Er hat die Geräusche ebenfalls gehört. Er greift zur Fernbedienung und erhöht die Lautstärke des Fernsehers. „Geht mich nichts an“, denkt er. Eine Etage darüber hält eine Nachbarin kurz inne. Sie lauscht, dann schüttelt sie den Kopf. „Die streiten doch ständig.“ Im Treppenhaus hört man eine Wohnungstür zufallen. Niemand reagiert.
Am nächsten Morgen begegnen sich einige Hausbewohner im Treppenhaus.
Wichtige Fragen
Darf ich die Polizei rufen, obwohl ich nicht genau weiß, was passiert ist?
Ja. Wenn du den Eindruck hast, dass eine Person gefährdet sein könnte oder du Hilferufe hörst, darfst du und sollst du die Polizei verständigen. Die Polizei prüft die Situation vor Ort. Wenn es sich im Nachhinein als eine Fehleinschätzung herausstellt, ist das unbedenklich für den Anrufer.
Muss ich selbst eingreifen?
Nein. Niemand ist verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen. Wichtig ist aber, Hilfe zu organisieren und den Notruf zu wählen.
Was passiert nach einem Polizeieinsatz?
Die Polizei klärt die Situation vor Ort, nimmt gegebenenfalls eine Strafanzeige auf, sichert dafür Beweise und trifft die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen.
Man grüßt sich höflich, über den Streit spricht niemand. Doch die Vorfälle wiederholen sich: Mal sind es Schreie, mal lautes Poltern, mal hört man eine Frau weinen. Wieder vergehen Tage, wieder passiert nichts - bis zu einem Freitagabend. Dieses Mal hört jemand hin.
Kurz nach 23 Uhr schreckt eine Mieterin aus dem Schlaf, wir nennen sie Susanne. Wieder Streit, wieder Schreie. Doch diesmal klingt etwas anders: verzweifelter, ängstlicher. Zwischen den Stimmen hört die Nachbarin deutlich: „Lass mich in Ruhe! Hör auf!“ Dann ein lauter Knall. Susanne bleibt einen Moment lang regungslos sitzen, ihr Herz schlägt schneller.
Sie denkt an die vergangenen Wochen. An all die Male, in denen niemand etwas unternommen hat. Jetzt aber handelt sie, greift nach ihrem Telefon. „110, Polizeinotruf. Was können wir für Sie tun?“ Ruhig schildert Susanne, was sie hört. Die Mitarbeiterin in der Einsatzzentrale stellt einige Fragen, Susanne bleibt in der Leitung. Wenige Minuten später treffen Polizeibeamte vor Ort ein.
In der Wohnung sehen die Einsatzkräfte eine verletzte Frau, emotional aufgelöst und verängstigt in der Küche auf dem Boden sitzend. Um sie herum Scherben und eine herausgerissene Küchenschranktür. Nach ersten Erkenntnissen war es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit ihrem Partner gekommen, der sich auch noch in der Wohnung befindet. Nicht zum ersten Mal. Die Frau erhält medizinische Hilfe, weitere Maßnahmen insbesondere zu ihrer Sicherheit werden eingeleitet.
Für die Frau endet die Nacht anders als viele Nächte zuvor. Weil dieses Mal jemand hingesehen hat. Weil dieses Mal jemand das Gefühl hatte, für eine andere Person einstehen zu wollen. Weil dieses Mal jemand die Interessen eines anderen über die eigenen gestellt hat.
Doch es hätte auch so laufen können wie die Male zuvor: Wieder Streit, wieder Schreie, wieder hört Susanne die Stimmen durch die Wand. Doch sie lässt das Handy beiseite liegen. Gedanken gehen ihr durch den Kopf, gedankliche Rechtfertigungen werden in ihr laut: „Bestimmt übertreibe ich.“ „Vielleicht habe ich mich verhört.“ „Da wird sich schon jemand anderes kümmern.“ Niemand ruft die Polizei, niemand fragt nach, niemand reagiert.
Was hinter der Wohnungstür geschieht, weiß abermals niemand. Niemand, außer der Frau, die auch dieses Mal verletzt, emotional aufgelöst und verängstigt in der Küche auf dem Boden zwischen Scherben sitzt.
Und genau das ist häufig das Problem.
Häusliche Gewalt findet oft dort statt, wo sie kaum jemand sieht. Umso wichtiger sind Menschen, die aufmerksam bleiben und Hilfe organisieren.
Polizeihauptmeister Robert Zwickenpflug rät
Häusliche Gewalt gehört leider zu den Einsätzen, mit denen die Polizei regelmäßig konfrontiert wird. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um körperliche Gewalt. Auch Bedrohungen, Nötigungen, Beleidigungen oder psychische Gewalt können Betroffene massiv belasten. Viele Fälle spielen sich zudem über längere Zeiträume hinweg ab. Nicht selten hören Nachbarn Streit, Schreie oder Hilferufe und sind unsicher, ob sie eingreifen sollen.
Dabei gilt:
- Niemand muss sich selbst in eine gefährliche Situation begeben oder sogar eine Wohnung betreten.
- Wer den Eindruck hat, dass sich jemand in Gefahr befinden könnte, sollte die Polizei verständigen.
- Lieber einmal zu viel anrufen als einmal zu wenig.
- Gerade bei häuslicher Gewalt kann ein frühzeitiger Notruf dazu beitragen, weitere Straftaten oder Verletzungen zu verhindern.
Tipps für Zeugen:
- Hilferufe, Schreie oder verdächtige Geräusche ernst nehmen.
- Im Zweifel die Polizei verständigen.
- Beobachtungen mit Datum und Uhrzeit notieren.
- Für Rückfragen als Zeuge zur Verfügung stehen.
- Nicht eigenmächtig in eine eskalierende Situation eingreifen.
- Sich nicht selbst in Gefahr bringen.
- Andere Nachbarn ansprechen, vielleicht haben diese ebenfalls Beobachtungen gemacht.
- Nicht davon ausgehen, dass sich schon jemand anderes kümmern wird. Lieber gehen mehrere Anrufe zur gleichen Situation ein als keine.
Tipps für Betroffene:
- Bei akuter Gefahr sofort den Notruf 110 wählen.
- Sich nach Möglichkeit in Sicherheit bringen.
- Verletzungen ärztlich dokumentieren.
- Beweismittel zur Seite legen.
- Unterstützung durch Vertrauenspersonen annehmen.
- Gewalt nicht aus Angst oder Scham verschweigen.
- Drohungen oder Übergriffe nicht verharmlosen.
Rechtliche Einordnung: Folgende Straftatbestände könnten beim oben geschilderten Fall in Betracht kommen: (gefährliche) Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung.
Alle Teile unserer Zivilcourage-Serie können online auf der Übersichtsseite von „Hinsehen. Handeln. Helfen.“ nachgelesen werden: idowa.de/zivilcourage












