Serie zu Zivilcourage
Warum es wichtig ist, im Notfall zu handeln – Auftaktfall Teil 2

Rückblick: Junge Männer pöbeln einen Jugendlichen an einer Bushaltestelle an. Sie ziehen anschließend weiter und schlagen im Stadtpark einen Jogger nieder. Erst als Passanten eingreifen, flüchten sie.
Die Täter konnten nach der Gewalttat im Stadtpark zunächst unerkannt flüchten. Trotz der Aussagen von Zeugen, sofortiger Fahndungsmaßnahmen in der Umgebung, eingeleiteter Ermittlungen und öffentlicher Zeugenaufrufe fehlt zunächst die entscheidende Spur.
Einige Wochen vergehen, dann häufen sich erneut Beschwerden aus einem Wohngebiet in der Nähe des Stadtparkes. Zunächst sind es nur kratzende Geräusche in der Nacht. Nichts Ungewöhnliches, denken viele Anwohner. Doch am nächsten Morgen zeigt sich das ganze Ausmaß.
Mehrere Fahrzeuge weisen tiefe Kratzer im Lack auf. Hauswände wurden mit Farbe beschmiert, Verkehrsschilder beschädigt und öffentliche Gegenstände wie Mülleimer und Sitzbänke mutwillig zerstört. Die Verärgerung in der Nachbarschaft ist groß.
„Das waren bestimmt wieder dieselben wie vor einer Weile im Park“, vermutet ein Anwohner. Ein anderer erinnert sich an mehrere Personen, die spätabends lautstark durch die Straße gezogen waren. Gemeldet hatte jedoch niemand etwas.
Die Polizei nimmt die Anzeigen auf, sichert Spuren und bittet die Bevölkerung erneut um Hinweise.
Oft sind es gerade die Beobachtungen von Anwohnern, die den entscheidenden Ermittlungsansatz liefern. Doch die Entwicklung der Gruppe endet nicht bei Sachbeschädigungen.
Wenige Tage später betreten mehrere junge Männer ein kleines Geschäft am Stadtrand. Sie kaufen nichts, laufen durch den Laden und beobachten die Umgebung. Als die Gruppe das Geschäft verlassen will, bleibt einer der Männer an der Tür stehen.
Er schaut den Geschäftsinhaber an und sagt ruhig: „Schöner Laden. Für 50 Euro die Woche schauen wir nach dem Rechten. Wäre doch schade, wenn hier etwas passieren würde.“ Dann verlässt die Gruppe das Geschäft.
Zurück bleibt ein verunsicherter Ladenbesitzer. Die Worte wurden ruhig ausgesprochen. Die Botschaft dahinter war jedoch alles andere als harmlos.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beobachtet ein Nachbar die Situation. Er hatte die Zeugenaufrufe der Polizei in den regionalen Medien verfolgt und war deshalb besonders aufmerksam. Zwar kann er das Gespräch nicht vollständig verstehen, doch ihm fallen die Männer auf. Er merkt sich ihr Aussehen, ihre Kleidung und die Richtung, in die sie gehen. Noch am selben Tag meldet er seine Beobachtungen der Polizei.
Eine gute Entscheidung. Auch wenn die Beobachtung von geringer Bedeutung zu sein scheint, sind es genau solche Hinweise, die später entscheidend sein können. Denn Straftaten geschehen selten ohne Zeugen. Oft erkennen Außenstehende Dinge, die den unmittelbar Betroffenen in einer belastenden Situation gar nicht auffallen. Noch sind die Täter jedoch nicht gefasst.
Das ist Teil zwei unseres Auftaktfalls zur neuen Freistunde-Serie „Hinsehen. Handeln. Helfen.“. Nächsten Woche folgt der dritte und letzte Teil. Ab dann stellen wir im monatlichen Rhythmus Kriminalfälle rund um Zivilcourage vor.
Polizeihauptmeister Robert Zwickenpflug rät
Für Opfer
- Bedrohungen und Einschüchterungen ernst nehmen.
- Aussagen möglichst wortgetreu notieren.
- Datum, Uhrzeit und mögliche Zeugen festhalten.
- Vorhandene Videos sichern.
- Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Beweismittel sichern.
- Zeugen ansprechen.
Für Zeugen
- Verdächtige Beobachtungen melden.
- Tätermerkmale notieren.
- Personenbeschreibungen festhalten.
- Auto-Kennzeichen merken.
- Keine Selbstjustiz.
- Keine eigenständige Verfolgung von Tatverdächtigen.
- Sich nicht selbst in Gefahr bringen.
- Bei laufenden Straftaten sofort den Notruf 110 wählen.
- Fotos oder Videos nur aus sicherer Entfernung zur Beweissicherung aufnehmen.
- Für Rückfragen der Polizei als Zeuge zur Verfügung stehen.
Für Betroffene
- Einschüchterungen und Drohungen ernst nehmen.
- Anzeige erstatten.
- Tatort nicht verändern, oft haben Täter bestimmte Vorgehensweisen, über die man sie ermitteln kann.
- Beweismittel sichern, Spurenlage nicht verändern.
- Zeugen benennen.
- Bei Gefahr sofort Polizei verständigen.
Wichtige Fragen
Darf ich als Zeuge filmen?
Grundsätzlich ja – zur Beweissicherung. Dabei gilt:
- Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang.
- Ausreichend Abstand halten.
- Die Aufnahmen ausschließlich der Polizei übergeben.
- Keine Veröffentlichung im Netz. Wer Aufnahmen teilt, kann Persönlichkeitsrechte verletzen und riskiert unter Umständen selbst rechtliche Konsequenzen.
Nicht jede Beobachtung führt zur Aufklärung einer Tat. Trotzdem gilt: Lieber einmal zu viel die Polizei informieren. Gerade wenn Personen, Fahrzeuge oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit aktuellen Vorfällen stehen könnten, sind Hinweise wertvoll. Im Fachjargon nennt man das dann „Melden einer verdächtigen Wahrnehmung“. Sobald du das Gefühl hast: „Irgendwie stimmt etwas nicht“, lieber einen Anruf zu viel als einmal zu wenig tätigen.











