Gewalttat am Morgen

Zwölfeinhalb Jahre Haft nach Angriff mit Schlosserhammer

Der Angeklagte soll seine Ex-Frau mehrfach mit einem Hammer geschlagen haben. (Archivbild)

Der Angeklagte soll seine Ex-Frau mehrfach mit einem Hammer geschlagen haben. (Archivbild)

Von dpa

Für die brutalen Hammerschläge auf den Kopf seiner Ex-Frau hat das Landgericht Schweinfurt einen Mann zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer wertete die Tat nach Angaben eines Gerichtssprechers als Mordversuch. Zudem wurde der 50-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess eingeräumt und gesagt, er sei wegen finanzieller Probleme verzweifelt gewesen. Der Mann war nach der Trennung von der 52-Jährigen zu Unterhalt verpflichtet. Heute bereut er nach Worten seiner Verteidiger die Attacke.

Der Bulgare soll die Geschädigte in den frühen Morgenstunden am 31. Juli 2024 an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld bei Schweinfurt abgepasst haben. Ohne jede Vorwarnung soll der Angeklagte mit der spitzen Seite eines
Schlosserhammers 13 Mal auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben.

Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. (Archivbild)

Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. (Archivbild)

Danach soll der Mann das reglose Opfer in den Kofferraum seines Wagens geworfen haben und weggefahren sein. Ein aufmerksamer Zeuge rief die Polizei und verfolgte das Auto. Die Beamten nahmen den mutmaßlichen Täter kurz darauf fest. Eine Notoperation rettete der Bulgarin das Leben - sie wird aber wohl ihr Leben lang beeinträchtigt sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen versuchten Mordes für den 50-Jährigen verlangt. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren unter anderem wegen versuchten Totschlags plädiert.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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